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BVerwG, 21.11.1997 - 4 B 177.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Überplanung landwirtschaftlich genutzter Flächen zur Deckung des Flächenbedarfs - Abwägung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - Konfliktsituation bei Nebeneinander von Wohnnutzung und Landwirtschaft
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- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1997 - 4 B 177.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt der auch planungsrechtlich zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, daß ein bewertender Ausgleich der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen untereinander und gegeneinander vorgenommen wird (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66]; Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1997 - 7a D 7/94
Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Landwirtschaftlicher Betrieb; Deckung des …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1997 - 4 B 177.97
Das ist vor dem Hintergrund der gemeindlichen Planungskonzeption zu beurteilen, die hier nach den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Normenkontrollgerichts in seinem Urteil vom 6. Juni 1997 - 7 a D 7/94. - BVerwG, 12.05.1995 - 4 NB 5.95
Auszug aus BVerwG, 21.11.1997 - 4 B 177.97
Auch ein etwaiges Interesse, diesen Bestand zu erweitern, kann abwägungsrelevant sein, falls es als solches erkennbar ist (vgl. Beschluß vom 12. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 5.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 81).